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Stellendetails zu: Ausbildung November 2024
Ausbildung November 2024
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Stellenbeschreibung
Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wurden zusammengelegt. Das Pflegeberufegesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Wir suchen zum 01.11.2024
Auszubildende zur/zum Pflegefachfrau/-mann (m/w/d).
Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen). Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen versorgen sie z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen
durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.
Stundenverteilung gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Erstes und zweites Ausbildungsdrittel
Praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste):
• Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung: 400 Stunden
• Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante
Akut-/Langzeitpflege (je 400 Stunden): 1.200 Stunden
• Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung: 120 Stunden
Theoretischer und praktischer Unterricht an der Pflegeschule:
• Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten,
durchführen, steuern und evaluieren: 680 Stunden
• Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten: 200 Stunden
• Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten: 200 Stunden
• Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen: 80 Stunden
• Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen
reflektieren und begründen: 100 Stunden
• Stunden zur freien Verteilung: 140 Stunden
Zwischenprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsdrittels
Letztes Ausbildungsdrittel
Praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste):
• Allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung: 120 Stunden
• Vertiefungseinsatz in einem der Bereiche stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-/Langzeitpflege, pädiatrische oder
psychiatrische Versorgung: 500 Stunden
• Weiterer Einsatz (z. B. Pflegeberatung, Rehabilitation, Palliation): 80 Stunden
• Stunden zur freien Verteilung: 80 Stunden
Theoretischer und praktischer Unterricht a. d. Pflegeschule:
• Vertiefung der Kenntnisse aus den 5 Kompetenzbereichen der beiden ersten Ausbildungsdrittel: 700 Stunden
Summe praktische Ausbildung: 2.500 Stunden, Summe theoretischer und praktischer Unterricht: 2.100 Stunden, staatl. Prüfung zum Ende des letzten Ausbildungsdrittels
Voraussetzungen:
- mindestens FOR, Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit
- Führerschein Klasse B/III für das Erreichen der einzelnen Einrichtungen
E-Mail-Bewerbungen bitte ausschließlich im PDF-Format