Stellendetails zu: Justizfachangestellte/r
Den Beruf "Justizfachangestellte/r" gibt es seit 1998. Die Justizfachangestellten erledigen auch Tätigkeiten, die früher den Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes vorbehalten waren.
Einstellungsdatum: 1. August oder 1. September jeden Jahres
Ausbildungsdauer: regelmäßig zwei Jahre und sechs Monate
Einstellungsvoraussetzungen: Fachoberschulreife und ein bestandener Einstellungstest
Die Ausbildung erfolgt im sogenannten Dualen System bei Amtsgerichten und Berufskollegs.
Justizfachangestellte erledigen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Sie sind überwiegend in Service-Einheiten (Büroassistenz für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger) in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass und Betreuungen sowie Register tätig. Dort sind sie auch Ansprechpartner für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger.
Sie erteilen Auskünfte und nehmen Anträge, Rechtsmittel sowie Erklärungen der Verfahrensbeteiligten auf. Sie bearbeiten den Posteingang und -ausgang, veranlassen Zustellungen von Schriftstücken, führen Dateien und Karteien, erledigen Registraturarbeiten und erheben statistische Daten.
Sie berechnen und überwachen Fristen, gewähren Akteneinsicht, fertigen Schriftstücke aus, beglaubigen Schriftstücke und veranlassen Veröffentlichungen. Sie sind ferner in der Lage, Protokolle zu erstellen, Kosten zu berechnen und Zahlungseingänge zu überwachen.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung zielt auf die Vermittlung fachlicher und fachübergreifender Qualifikationen. Dabei werden insbesondere wirtschaftliche, technische, ökologische, organisatorische und soziale Kompetenzen gefördert. Hinsichtlich der Prüfungsinhalte ist die Ausbildung auf die Zusammenführung betrieblicher und für die Berufsausbildung wesentlicher schulischer Inhalte erweitert. Das Ausbildungskonzept bedeutet für die Auszubildenden, dass sie die Ausbildung aktiv mitgestalten und ihr Handeln in Teilbereichen auch selbst regeln müssen.
Während der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Feststellung des Ausbildungsstandes durchgeführt. Die Ausbildung endet mit der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung, die bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden kann.
Bewerbung
Zuständig für die Einstellung der Auszubildenden im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm sind die Behördenleiterinnen und Behördenleiter der Amtsgerichte.
Die Amtsgerichte in Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Iserlohn, Lemgo, Lippstadt, Lübbecke, Lüdenscheid, Lünen, Marl, Minden, Münster, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen und Soest bilden in jedem Jahr Auszubildende aus.
Die Amtsgerichte Bocholt, Brakel, Coesfeld, Lüdinghausen, Rheine und Warburg stellen nur in den ungeraden Jahren, die Amtsgerichte Ahaus, Ahlen, Borken, Höxter, Ibbenbüren und Meschede nur in den geraden Jahren Auszubildende ein. Hiervon kann jedoch nach Einstellungsbedarf abgewichen werden.
Eine frühzeitige Bewerbung - etwa ein Jahr vor Ausbildungsbeginn - wird empfohlen. Bewerbungen können ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (www.bewerbungsportal-justiz-nrw.de) eingereicht werden. Das Portal ist in der Regel ab dem 1. Juni für das Folgejahr geöffnet.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Ausbildungsamtsgericht.
Ansprechpartner beim Amtsgericht Münster:
Frau Präkelt, Tel. 0251 494-2215
Herr Pottmeier, Tel. 0251 494-2517
Frau Arndt, Tel. 0251 494-2518
Mit den Ansprechpartnern können Sie telefonisch auch gerne einen Hospitationstag vereinbaren.
Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Hamm (www.olg-hamm.nrw.de) bzw. auf der Internetseite der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.justiz.nrw.de).
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