Duales Studium
Auch 2027 nimmt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen wieder mit ihrem Ausbildungsangebot die Aufgabe wahr, jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung anzubieten.
Wir stellen zum 01.09.2027 Bachelor of Laws - Studiengang Rentenversicherung - ein.
Die dreijährige Ausbildung (keine Verkürzung möglich) erfolgt in unserer Hauptverwaltung in Münster sowie in der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Münster.
Voraussetzungen
- Abitur oder volle Fachhochschulreife
- Bestehen computergestützter Eignungstests
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates
- Zum Studienbeginn max. 38 Jahre alt, schwerbehinderte Menschen max. 41 Jahre alt
Sie erfüllen diese Voraussetzungen nicht? - Kein Problem
- Sie haben kein (Fach-)Abitur?
Auch ohne (Fach-)Abitur besteht die Möglichkeit, das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW zu beginnen. Folgende Varianten gibt es:
- Zugang zum Studium durch eine Aufstiegsfortbildung
Hierzu gehört zum Beispiel, wer bestimmte Fortbildungen abgeschlossen hat oder die Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
- Zugang zum Studium durch eine Berufsausbildung und Berufserfahrung
Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und im Anschluss daran mindestens drei Jahre im ausgebildeten Beruf (oder einem fachlich entsprechenden Beruf) gearbeitet hat, kann ebenfalls zum Studium zugelassen werden.
- Zugang zum Studium durch eine Zugangsprüfung
Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und im Anschluss daran mindestens drei Jahre gearbeitet hat (auch wenn es eine Tätigkeit war, die der Ausbildung nicht entspricht), kann durch eine Zusatzprüfung zum Studium an der Hochschule zugelassen werden.
Detaillierte Informationen finden Sie HIER (Link einfügen ) auf der Seite der Hochschule.
- Sie sind älter als 38 bzw. 41 Jahre?
Auch mit mehr Lebenserfahrung ist das Duale Studium bei uns möglich. Wegen gesetzlicher Regelungen kann das Studium dann nicht im Beamtenverhältnis erfolgen, sondern Sie bekommen einen** **Studienvertrag entsprechend den tariflichen Regelungen.
- Sie haben keine deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines EU-Mitgliedsstaates?
Bei einer anderen Staatsangehörigkeit besteht rechtlich keine Möglichkeit einer Verbeamtung. Bei einem Dualen Studium würden Sie einen Studienvertrag entsprechend den tariflichen Regelungen bekommen.
Wir erwarten
- zumindest befriedigende schulische Leistungen
- Interesse an der Arbeit im Team
- Freude an der Arbeit am PC
- Bereitschaft zum Umgang mit gesetzlichen Vorschriften
Wir bieten
- eine qualifizierte Ausbildung in kleinen Ausbildungsteams mit professionellen Ausbilder/innen als Lernbegleiter
- externe Ausbildungsseminare
- ein angenehmes Lern- und Arbeitsklima
- flexible Arbeitszeiten bereits während der Ausbildung
- eine ansprechende Anwärtervergütung
- bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist eine Weiterbeschäftigung vorgesehen.
Bei der Besetzung des Stellenangebotes findet das LBG NRW und das BeamtStG Anwendung. Sollte eine Verbeamtung aus formalen Gründen nicht möglich sein, findet der Tarifvertrag der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaf der Deutschen Rentenversicherung (TV-TgDRV) Anwendung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Befähigung bevorzugt.
www.talentefuerdierente.de
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.