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Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft

Anforderungen

  • Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG (z. B. Sicherheitsingenieur, Techniker, Meister mit entsprechender Zusatzausbildung)
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Arbeitsschutz, idealerweise in verschiedenen Branchen
  • Fundierte Kenntnisse der relevanten Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln (ArbSchG, DGUV Vorschriften, BetrSichV, TRBS etc.)
  • Selbstständige, strukturierte und kundenorientierte Arbeitsweise
  • Gute Kommunikations- und Beratungskompetenz
  • Führerschein Klasse B und Reisebereitschaft (je nach Einsatzgebiet)
  • Sicherer Umgang mit gängiger Software (MS Office, ggf. spezielle Arbeitsschutzsoftware)

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Veröffentlicht am 14.09.2026

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